Allgemeine Geschäftsbedingungen der „TecSupport SmartHome GmbH“ und deren Marke „SmartHomeTools“
(Stand: März 2025)
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der TecSupport SmartHome GmbH, insbesondere im Bereich KNX-Programmierung, Smart Home-Integration, Softwareentwicklung und technische Dienstleistungen im Bereich Gebäudeautomation und Elektrotechnik.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine speziellen Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher geregelt sind.
(4) Der Begriff „Programmierungen“ umfasst in diesen AGB auch Systemspezifische Konfigurationen, Passwörter und KNX-Parametrierungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der TecSupport SmartHome GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(2) Der Kunde ist an seine Bestellung oder Beauftragung für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden. Innerhalb dieser Frist kann TecSupport SmartHome GmbH das Angebot annehmen.
(3) Der Kunde erkennt an, dass eine verbindliche Beauftragung auch durch eine Bestätigung per E-Mail erfolgen kann.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TecSupport SmartHome GmbH.
§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung im Vertrag oder Angebot.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige technische Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen bereitzustellen, insbesondere:
- Zugang zu den betroffenen Systemen und Geräten (z. B. KNX-Installationen, Netzwerkinfrastruktur).
- Bereitstellung aller erforderlichen Zugangsdaten, Pläne oder Dokumentationen.
- Falls erforderlich, Mitwirkung bei Abnahmen und Tests.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, berechtigen TecSupport SmartHome GmbH zur angemessenen Anpassung des Zeitplans und zur Geltendmachung zusätzlicher Kosten.
(4) Falls vereinbarte Termine aufgrund von Verzögerungen oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden nicht eingehalten werden können, ist TecSupport SmartHome GmbH berechtigt, den Auftrag einseitig neu zu terminieren und etwaige Wartezeiten oder Verzögerungen gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) Werden nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs durch den Kunden gewünscht oder erforderlich, können diese nur gegen gesonderte Vergütung durchgeführt werden.
(6) Keine Erfolgsgarantie bei Drittanbieter-Problemen:
- TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die durch Fehler oder Inkompatibilitäten von Hardware oder Software Dritter verursacht werden.
- Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Hersteller von Geräten, Software oder Cloud-Diensten Änderungen an Schnittstellen (z.B. APIs), Firmware, Software oder Systemfunktionen vornehmen oder einzelne Dienste oder Funktionen abkündigen.
- Sollten solche Änderungen dazu führen, dass eine zuvor funktionierende Integration, Programmierung oder Automatisierung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung. Eine Anpassung oder Nachprogrammierung an veränderte Drittanbieter-Schnittstellen ist nur im Rahmen eines neuen kostenpflichtigen Auftrags möglich.
(7) Keine Haftung für Sicherheitsrisiken oder Fremdzugriffe:
TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für unbefugte Zugriffe, Sicherheitslücken oder andere Risiken, die durch die Nutzung von Online-Diensten, Cloud-Anbindungen oder netzwerkbasierten Steuerungen entstehen.
(8) Keine Haftung für Strom- oder Netzwerkausfälle:
TecSupport SmartHome GmbH haftet nicht für Ausfälle oder Fehlfunktionen, die durch Stromausfälle, Netzwerkausfälle oder mangelhafte Internetverbindungen verursacht werden.
(9) Keine kostenlose Nachbesserung bei Systemänderungen durch den Kunden:
Sollte der Kunde nachträglich selbst oder durch ihn beauftragte Dienstleister Änderungen an seiner Hard- oder Software, seinem Netzwerk oder seiner Gebäudeinstallation vornehmen, die dazu führen, dass eine zuvor funktionierende Programmierung oder Installation nicht mehr korrekt arbeitet, besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Anpassung.
(10) Keine Gewährleistung für Beta-Versionen oder Testinstallationen:
Falls TecSupport SmartHome GmbH auf Wunsch des Kunden Software oder Programmierungen in einer Beta-Version bereitstellt, erfolgt dies ohne Gewährleistung oder Haftung für Fehler oder Funktionseinschränkungen.
(11) Dokumentations- und Sicherungspflicht des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, Konfigurationsdateien und Dokumentationen, die ihm von TecSupport SmartHome GmbH bereitgestellt werden, eigenständig zu sichern.
§4 Datensicherung und Aufbewahrung von Projektdaten
(1) Keine Haftung für verlorene Kundendaten:
TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder Veränderung von Projektdaten, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TecSupport SmartHome GmbH verursacht.
(2) Aufbewahrungspflicht:
- TecSupport SmartHome GmbH speichert im Rahmen eines Auftrags erstellte Programmierungen, Konfigurationsdateien und sonstige relevante Projektdaten für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Auftrags.
- Nach Ablauf dieser Frist kann TecSupport SmartHome GmbH die Daten ohne weitere Ankündigung endgültig löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(3) Abfrage durch den Kunden erforderlich:
- Der Kunde ist verantwortlich, die gespeicherten Daten innerhalb der Aufbewahrungsfrist bei TecSupport SmartHome GmbH anzufordern.
- TecSupport SmartHome GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden über das Vorhandensein oder den bevorstehenden Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu informieren oder ihm die Daten unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(4) Keine dauerhafte Archivierung:
Eine langfristige Speicherung über die zwei Jahre hinaus erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
§5 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Herausgabe von Programmierungen
(1) Alle durch TecSupport SmartHome GmbH erstellten Programmierungen, Skripte, Softwarelösungen, Makros, Quellcodes und sonstige individuelle Anpassungen bleiben geistiges Eigentum der TecSupport SmartHome GmbH.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der Auftragssumme erhält der Kunde das Recht, die für ihn entwickelte Software oder Programmierung zeitlich unbegrenzt für den eigenen Betrieb zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TecSupport SmartHome GmbH nicht gestattet.
(3) TecSupport SmartHome GmbH behält sich das Recht vor, erstellte Programmierungen auch für weitere Kundenaufträge zu verwenden, zu erweitern oder zu verbessern, sofern dadurch keine vertraulichen Daten oder spezifischen Geschäftsgeheimnisse des Kunden weitergegeben werden.
(4) Der Kunde hat nach vollständiger Bezahlung der Auftragssumme das Recht auf Herausgabe der Parametrierung oder der Programmierungen, es sei denn, es handelt sich um die Erweiterung von TecSupport SmartHome GmbH eigenen Produkten. Quellcodes werden hiervon grundsätzlich ausgeschlossen und nicht übergeben. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden.
§6 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Eigentumsvorbehalt für Waren
- Gelieferte Waren, Hardware, Softwarelizenzen oder sonstige physische Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TecSupport SmartHome GmbH.
- Der Kunde darf Software oder Hardware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Im Falle von Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen hat der Kunde TecSupport SmartHome GmbH unverzüglich zu informieren.
(2) Eigentumsvorbehalt für Dienstleistungen und Software
- Alle von TecSupport SmartHome GmbH erbrachten Dienstleistungen, Programmierungen, Parametrierungen und Softwarelösungen bleiben ebenfalls bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von TecSupport SmartHome GmbH.
- Der Kunde erhält erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung ein zeitlich unbegrenztes, nicht exklusives Nutzungsrecht an der gelieferten Software, Konfiguration oder Dienstleistung.
- Bis zur vollständigen Zahlung ist TecSupport SmartHome GmbH berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf erbrachte Leistungen zu verwehren oder diese technisch einzuschränken.
(3) Technische Deaktivierung bei Zahlungsverzug
- Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, ist TecSupport SmartHome GmbH berechtigt, installierte Software, Programmierungen oder Automatisierungen technisch zu sperren oder den Zugriff einzuschränken, soweit dies rechtlich und technisch umsetzbar ist.
- Die Deaktivierung oder Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
- Nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Reaktivierung oder erneute Bereitstellung der Software/Dienstleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, wobei etwaige zusätzliche Kosten für den erneuten Zugriff oder die erneute Freischaltung vom Kunden zu tragen sind.
(4) Rückforderung bei Zahlungsverzug
- Sollte der Kunde trotz Mahnung weiterhin nicht zahlen, ist TecSupport SmartHome GmbH berechtigt, die gelieferte Ware, Software, Programmierungen, Parametrierungen zurückzufordern oder endgültig zu deaktivieren, ohne dass dies als Vertragsbruch gilt.
- Der Kunde trägt die Kosten für eine erneute Bereitstellung oder Freischaltung nach erfolgter Zahlung
§7 Tätigkeit der TecSupport SmartHome GmbH als Subunternehmer
(1) Vertragsverhältnis mit Hauptauftragnehmer
- Wird TecSupport SmartHome GmbH als Subunternehmer für einen Hauptauftragnehmer tätig, so besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen TecSupport SmartHome GmbH und dem Hauptauftragnehmer.
- Eine direkte vertragliche Beziehung zwischen TecSupport SmartHome GmbH und dem Endkunden entsteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Keine Haftung gegenüber dem Endkunden
- TecSupport SmartHome GmbH haftet ausschließlich gegenüber dem Hauptauftragnehmer für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine direkte Haftung gegenüber dem Endkunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart.
(3) Unabhängigkeit von Zahlungsverzögerungen des Hauptauftragnehmers
- Die Zahlungspflicht des Hauptauftragnehmers gegenüber TecSupport SmartHome GmbH besteht unabhängig davon, ob der Hauptauftragnehmer vom Endkunden bezahlt wurde oder nicht.
- Eine Verzögerung oder ein Zahlungsausfall des Endkunden entbindet den Hauptauftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, die Leistungen der TecSupport SmartHome GmbH fristgerecht zu vergüten.
(4) Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Herausgabe von Programmierungen
- Soweit TecSupport SmartHome GmbH im Rahmen des Auftrags Software, Programmierungen oder individuelle Lösungen entwickelt, bleibt diese Arbeit geistiges Eigentum der TecSupport SmartHome GmbH.
- Der Hauptauftragnehmer erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht exklusives Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen.
- Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung durch den Hauptauftragnehmer oder den Endkunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der TecSupport SmartHome GmbH gestattet.
- TecSupport SmartHome GmbH behält sich das Recht vor, die erstellten Codes, Programmierung oder Parametrierung nach eigenem Ermessen direkt an den Endkunden herauszugeben, insbesondere für:
o Backup-Zwecke oder Archivierung.
o Weiterverarbeitung durch andere Gewerke oder Dienstleister des Endkunden.
o Optimierungen, Wartungsarbeiten oder zukünftige Anpassungen durch Dritte.
Eine solche Herausgabe bedarf keiner Zustimmung des Hauptauftragnehmers.
(5) Vertraulichkeit und Datenschutz
- TecSupport SmartHome GmbH verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Hauptauftragnehmers oder Endkunden nicht weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
- TecSupport SmartHome GmbH wird alle datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG) einhalten, sofern die Tätigkeit den Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert.
(6) Kein Wettbewerbsverbot
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unterliegt TecSupport SmartHome GmbH keiner Wettbewerbsbeschränkung gegenüber dem Endkunden oder anderen Auftraggebern des Hauptauftragnehmers.
- TecSupport SmartHome GmbH ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen auch für andere Unternehmen oder Endkunden anzubieten.
§8 Einschaltung von Subunternehmern
(1) Beauftragung von Subunternehmern durch TecSupport SmartHome GmbH
- TecSupport SmartHome GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete Subunternehmer oder externe Dienstleister zu beauftragen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
(2) Keine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Subunternehmer
- Der Kunde schließt keine direkte vertragliche Beziehung mit dem Subunternehmer, sondern bleibt ausschließlich Vertragspartner von TecSupport SmartHome GmbH. Die Leistungserbringung durch einen Subunternehmer hat keinen Einfluss auf die vertraglichen Pflichten oder die Gewährleistungsverpflichtung von TecSupport SmartHome GmbH gegenüber dem Kunden.
(3) Verantwortung für Qualität und Vertraulichkeit
TecSupport SmartHome GmbH verpflichtet sich, nur qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, die in der Lage sind, die vereinbarten Leistungen fachgerecht zu erbringen. Subunternehmer sind vertraglich dazu verpflichtet:
- Vertrauliche Informationen des Kunden und von TecSupport SmartHome GmbH nicht weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
- Sich an geltende Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) zu halten.
- Die vereinbarten Qualitätsstandards und technischen Vorgaben einzuhalten.
(4) Haftung für Subunternehmerleistungen
- TecSupport SmartHome GmbH bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen des Subunternehmers. Mängel oder Verzögerungen durch Subunternehmer entbinden TecSupport SmartHome GmbH jedoch nicht von den vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.
(5) Subunternehmer als eigenständige Unternehmen
- Subunternehmer handeln eigenverantwortlich und selbstständig. Sie sind weder Erfüllungsgehilfen im rechtlichen Sinne, noch entsteht durch die Zusammenarbeit ein Arbeitsverhältnis oder eine Gesellschaft zwischen TecSupport SmartHome GmbH und dem Subunternehmer.
§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Aufträge auf Zuruf:
- Werden Leistungen mündlich, telefonisch, per E-Mail oder auf andere informelle Weise vom Kunden beauftragt, ohne dass ein schriftliches Angebot von TecSupport SmartHome GmbH vorliegt, so gilt grundsätzlich die marktübliche unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des für die entsprechende Dienstleistung und Produkte als vereinbart. Ein Rabatt ist keine Selbstverständlichkeit und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Fahrzeit als Arbeitszeit:
- Die Fahrzeit zum Kunden und zurück wird vollumfänglich in Rechnung gestellt. Der Einsatz gilt als begonnen ab Abfahrt bis zur Rückkehr in die Geschäftsräume.
- Die Fahrzeit wird zum gleichen Stundensatz wie die reguläre Arbeitszeit berechnet.
- Die Berechnung der Fahrzeit erfolgt unabhängig von einer eventuell vereinbarten Kfz-Pauschale.
- Maßgeblich für die Berechnung der Fahrzeit ist stets der Start- und Zielpunkt in den Geschäftsräumen der TecSupport SmartHome GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Einsatz direkt von einem vorherigen Kunden oder einem anderen Standort aus erfolgt oder anschließend ein weiterer Kundentermin angefahren wird.
(4) Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§10 Erweiterte Bedingungen für den Webshop
(1) Anwendungsbereich
- Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für den Kauf von Software und Lizenzen, die über den Webshop SmartHomeTools (nachfolgend “Webshop”) vertrieben werden.
(2) Vertragsabschluss im Webshop
- Die im Webshop präsentierten Produkte stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder die Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. Software-Downloads von TecSupport SmartHome GmbH angenommen wird.
- Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen per E-Mail einverstanden.
(3) Bereitstellung von Software und Lizenzschlüsseln
- Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Software per Download-Link, Lizenzportal-Zugang oder einen Lizenzschlüssel per E-Mail.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung des Lizenzschlüssels und den Download der Software. Eine erneute Bereitstellung eines Lizenzschlüssels kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, falls dieser verloren geht.
(4) Lizenzbedingungen und Nutzungsrechte
- Mit dem Erwerb einer Lizenz erhält der Kunde kein Eigentum an der Software, sondern nur ein zeitlich unbegrenztes, nicht exklusives Nutzungsrecht gemäß der jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Die Lizenz ist, sofern nicht anders angegeben, nicht übertragbar und darf nicht ohne schriftliche Zustimmung weiterverkauft, vermietet oder unterlizenziert werden.
(5) Aktualisierungen und Support
- Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf kostenlose Updates oder technischen Support nach dem Kauf.
- Falls Updates oder Supportleistungen im Kaufpreis enthalten sind, wird dies in der Produktbeschreibung angegeben.
(6) Widerrufsrecht für digitale Produkte
- Da es sich um digitale Inhalte handelt, die sofort bereitgestellt werden, verzichtet der Kunde mit der Bestellung ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht, sofern der Download oder die Lizenzübermittlung bereits erfolgt ist (§ 356 Abs. 5 BGB).
- Ein Widerruf ist nur möglich, solange der Kunde den Lizenzschlüssel oder die Software noch nicht abgerufen hat.
(7) Missbrauch und Lizenzsperrung
- TecSupport SmartHome GmbH behält sich das Recht vor, Lizenzen zu sperren oder zu deaktivieren, wenn ein Kunde gegen die Lizenzbedingungen verstößt (z. B. illegale Vervielfältigung oder Weitergabe).
- In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Wiederherstellung der Lizenz.
(8) Haftungsbeschränkung für Software
- Die bereitgestellte Software wird nach bestem Wissen entwickelt und getestet.
- TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehlfunktionen der Software, Inkompatibilitäten mit anderen Systemen oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Eine Haftung für Datenverluste, Geschäftsunterbrechungen oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
§11 Erweiterte Bedingungen für Remote-Service und Fernwartung
(1) Erbringung der Remote-Dienstleistungen
- TecSupport SmartHome GmbH bietet die Möglichkeit, Konfigurationen, Updates, Fehleranalysen und Wartungen an SmartHome-Anlagen über eine Remote-Verbindung durchzuführen.
- Der Kunde stellt sicher, dass eine stabile Internetverbindung und die erforderlichen Zugriffsrechte für die Remote-Dienstleistung bereitstehen.
(2) Haftungsausschluss für Verbindungsprobleme und Systemausfälle
- TecSupport SmartHome GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch eine unzureichende Internetverbindung, Netzwerkprobleme oder Systemausfälle auf Kundenseite verursacht werden.
- Falls eine Remote-Sitzung aufgrund dieser Umstände abgebrochen wird oder nicht erfolgreich ist, kann der Zeitaufwand dennoch teilweise oder vollständig berechnet werden.
(3) Sicherheit und Datenschutz
- Der Kunde ist verpflichtet, alle sicherheitskritischen Daten (z. B. Zugangsdaten zu Routern, Smarthome-Servern, VPNs) sicher aufzubewahren und TecSupport SmartHome GmbH nur bei Bedarf Zugriff zu gewähren.
- Falls für den Remote-Support Drittanbieter-Software (z. B. VPN-Clients, Remote-Desktop-Tools) genutzt wird, übernimmt TecSupport SmartHome GmbH keine Haftung für Sicherheitslücken oder Inkompatibilitäten dieser Software.
(4) Haftungsbeschränkung für Remote-Änderungen
- Falls im Rahmen einer Remote-Sitzung Einstellungen oder Konfigurationen geändert werden, erfolgt dies nach bestem Wissen.
- TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch eine Änderung entstehen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist.
(5) Prüfung der durch Remote-Service vorgenommenen Änderungen
- Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person ist dafür verantwortlich, die Funktionsprüfung nach einer Remote-Anpassung durchzuführen.
- TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Kosten für Nachkontrollen, erneute Tests oder Prüfungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Falls nach der Remote-Anpassung ein erneuter Test, eine Justierung oder eine zusätzliche Korrektur erforderlich ist, geschieht dies nur im Rahmen eines neuen kostenpflichtigen Auftrags.
(6) Kosten und Abrechnung
- Remote-Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder im Rahmen eines Servicevertrags abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sollte sich während einer Remote-Sitzung herausstellen, dass das Problem nicht remote gelöst werden kann und ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, bleibt die bereits geleistete Remote-Arbeitszeit dennoch kostenpflichtig.
§12 Einschränkung der Nutzung in sicherheitskritischen Systemen
(1) Verbot der Nutzung in bestimmten Systemen
Die durch TecSupport SmartHome GmbH vertriebenen Softwareprodukte, Lizenzen, Hardware oder sonstige Dienstleistungen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Lebenserhaltende oder medizinische Systeme, bei denen ein Ausfall Menschenleben gefährden könnte.
- Militärische oder verteidigungstechnische Anwendungen, insbesondere solche, die für Waffen- oder Überwachungssysteme genutzt werden.
- Systeme mit kritischer Infrastruktur, deren Fehlfunktion zu erheblichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schäden führen könnte (z. B. Energieversorgung, Luftfahrt, Atomkraftwerke).
(2) Haftungsausschluss für unzulässige Nutzung
- TecSupport SmartHome GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine unzulässige Nutzung in den oben genannten Bereichen entstehen.
- Kunden, die Produkte oder Software von TecSupport SmartHome GmbH entgegen dieser Klausel einsetzen, haften für alle daraus resultierenden Schäden und stellen TecSupport SmartHome GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§13 Schriftform
(1) Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst die klassische schriftliche Form per Brief sowie die elektronische Übermittlung per E-Mail oder über alternative digitale Kommunikationsplattformen wie Messenger-Dienste oder andere ausdrücklich vereinbarte Kommunikationskanäle.
(2) Eine Kommunikation per Messenger (z. B. WhatsApp, SMS, iMessage, Microsoft Teams) wird als verbindliche Willenserklärung anerkannt, sofern der Absender eindeutig identifizierbar ist.
(3) Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie nachträglich in einer der oben genannten Formen schriftlich bestätigt werden.
§14 Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
(2) Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.